Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Intertours Reisen & Events GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Intertours Reisen & Events GmbH (nachfolgend „Intertours“ genannt), eingetragener Firmensitz in der Hanauer Landstr. 172, 60314 Frankfurt enthalten die wesentliche Regelungen für die Zusammenarbeit von Intertours mit Kunden.

PRÄAMBEL

Intertours glaubt fest daran, dass Unternehmen Geschäftsreisen viel wirtschaftlicher organisieren können. Mit diesem Hintergrund bieten wir unseren Kunden Services für den strategischen Aufbau von Geschäftsreiseprozessen an. Dazu gehören neben der Vermittlung von Reiseleistungen (z.B. Flug-, Übernachtungs-, Autovermietungs- und Transferleistungen), die Nutzung von onlinebasierten (Buchungs)-Lösungen und die dazu passende Beratung.

§ 1 Vertragsinhalt

§ 1.1 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Mit der Nutzung der von Intertours angebotenen Services erklärt der Nutzer die Akzeptanz dieser AGB ohne jegliche Vorbehalte, Zusätze oder Einschränkungen. Ohne das Einverständnis der AGB ist die Nutzung der angebotenen Dienstleistungen nicht möglich. Dies gilt auch, wenn auf die AGB nicht erneut verwiesen wird.

(2) Erfolgt der Abschluss eines gesonderten Rahmenvertrages zwischen Intertours und dem Kunden, so erlangen die enthaltenen Vereinbarungen Vorrang zu den AGB, gleichzeitig wird der Rahmenvertrag durch die AGB ergänzt.

(3) Diese AGB gelten für die Zusammenarbeit mit Intertours, unabhängig von der Art des Kommunikations- und Buchungskanals. Dies schließt ausdrücklich die Gültigkeit der AGB für die Erbringung von Leistungen nach telefonischer, chatbasierter, schriftlicher und onlinebasierter Beauftragung von Services und Reiseleistungen ein. Die §§ 651a-m BGB finden keine Anwendung.

§ 1.2 Geltungsbereich

(1) Die Zusammenarbeit mit Intertours ist nur als gewerblicher Geschäftskunde und für die Buchung & Abrechnung von geschäftlichen Reisen möglich. Die Kundenunternehmen stellen sicher, dass Reiseleistungen ausschließlich für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden.

(2) Der Firmenkunde bzw. dessen Mitarbeiter nehmen Buchungen (Bahn, Hotel, Mietwagen, Flug etc.) über Intertours vor. Die zur Buchung berechtigten Personen werden vom Firmenkunden an Intertours kommuniziert.

§ 1.3 Begrifflichkeiten

Die folgenden Begrifflichkeiten werden zum besseren Verständnis beschrieben:

„Reiseleistungen“ sind alle von Intertours zur Vermittlung angebotenen Geschäftsreiseleistungen (z.B. Flug-, Übernachtungs-, Transfer- und sonstige reisebezogenen Leistungen), die Kunden zur Buchung angeboten und/oder in Online-Portalen buchbar gemacht werden.

„Reiseleistungen“ werden von „Leistungsträgern“ (z.B. Fluggesellschaften, Vermietern) angeboten. Leistungsträger werden in aller Regel, der direkte Vertragspartner für Kunden und somit gelten die AGB der Leistungsträger. Intertours tritt lediglich als Handelsvertreter/Vermittler auf.

„Drittvermittler“ sind weitere Vermittler, die Intertours im Rahmen des eigenen Vermittlungsgeschäftes hinzuzieht (z.B. Portale wie AirBnB, die wiederum selbst Vermittleraktivitäten vornehmen).

„Implementierungszeitraum“ meint die Einrichtungszeit für die Vorbereitung der Zusammenarbeit zwischen Intertours und dem Kunden. Der Zeitraum beginnt mit der Angebotsbestätigung des Kunden und endet mit der Übergabe des eingerichteten Online - Portals oder der schriftlichen Mitteilung zum Abschluss der Implementierung an den Kunden. Der Zeitraum beträgt, sofern nicht explizit gesondert geregelt, längstens 3 Monate nach Angebotsbestätigung des Kunden, sofern Intertours keine Verzögerung zu vertreten hat.

§ 2 Leistungsumfang, Vertragsschluss

§ 2.1 Implementierungsleistungen

(1) Die Zusammenarbeit mit Kunden basiert auf einer (kostenpflichtigen) Implementierungsphase, in der wesentliche Parameter (z.B. Austausch von einzuhaltenden Richtlinien, Einstellungen von Online – Plattformen, Definition der Abrechnungsprozesse) abgestimmt werden. Die vereinbarten Implementierungskosten werden mit Abschluss des Implementierungszeitraums fällig. Eine Fertigstellung der Implementierung nach Ablauf des Implementierungszeitraumes wird zusätzlich mit 50% der ursprünglichen vereinbarten Implementierungskosten berechnet. Die monatlichen Grundgebühren, sofern vorhanden, starten gleichzeitig mit der Fälligkeit der Implementierungskosten.

(2) Erfolgen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Implementierungszeitraums keine Buchungen so berechnet Intertours nachträglich (zusätzliche) Implementierungskosten von 500,-€ netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, selbst wenn im ursprünglich vom Kunden bestätigten Angebot keine Implementierungskosten ausgewiesen wurden.

§ 2.2 Vermittlung von Reiseleistungen

(1) Im Rahmen einer Zusammenarbeit stehen dem Kunden mehrere (meistens elektronische) Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, E-Mail, Chat oder ein Online-Portal) während der geschäftlichen Reiseorganisation zur Verfügung. Auf Basis der Kommunikation, der vereinbarten Rahmenbedingungen und der gespeicherten Stammdatenprofile übernimmt Intertours die Recherche, Buchung, Beratung und Abrechnung von Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweils gesetzlichen Vorgaben.

(2) Jeder einzelne Vertragsschluss erfolgt durch die Bestätigung des Kunden (per Telefon, E-Mail, Live-Chat) und dem Versand der Auftrags- oder Buchungsbestätigung durch Intertours. Ist nach der Bestätigung des Kunden die ursprünglich angebotene Leistung nicht mehr zu den Konditionen und Bedingungen verfügbar, so gestattet der Kunde Intertours die Buchung trotzdem, sofern die Bedingungen zumutbar sind und der Preis einen Aufschlag von 10% nicht übersteigt. Ist die gewünschte Leistung nicht mehr verfügbar informiert Intertours den Kunden.

(3) Die Vermittlung erfolgt immer auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten von Intertours, da Intertours keine eigenen Reiseleistungen anbietet.

§ 2.3 Nutzung von Online – Portalen

(1) Über die Vermittlung von Reiseleistungen durch den Intertours Customer Service hinaus, besteht die Möglichkeiten Online – Portale (sog. Online-Buchungslösungen, Travel Management oder Abrechnungs- Tools) für die Optimierung von Geschäftsreiseprozessen zu nutzen. Über ein Online – Portal werden die Reiseleistungen mehrerer Leistungsträger zur Buchung oder Abrechnung angeboten. Für die Richtigkeit der der Informationen ist Intertours nicht verantwortlich. Störungen in den Informationen der Leistungsträger liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Intertours. Ein Online – Portal wird kundenspezifisch eingerichtet und steht für die Buchung & Abrechnung von Reiseleistungen und weiteren elektronischen Prozessen zur Verfügung.

(2) Im Rahmen einer individuellen Suche mit den Reiseeckdaten (i.d.R. Zielort, Reisedatum und weitere Faktoren) sucht ein Kunde die zur Verfügung stehenden Reiseleistungen eigenständig aus und bucht diese auf Basis der AGB der Leistungsträger verbindlich.

(3) Bei der Nutzung basieren die vereinbarten Preise auf einer Quote von ausgeführten Suchen zu getätigten Buchungen von 10:1. Ein Überschreiten der Quote (Suchen größer als 10 je Buchung) erfolgt eine Nachberechnung je Suche von 0,15 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2.4 Unterlagen

(1) Nach verbindlicher Buchung von Reiseleistungen erhält der Kunde eine Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung. Diese werden in der Regel (per E-Mail) von Intertours zugesandt bzw. vom Leistungsträger oder dem Drittvermittler vorgehalten.

(2) Sollte die Zustellung von Unterlagen notwendig sein, die nicht elektronisch (per E-Mail) versendet werden können, erfolgt der (versicherte) Versand per Post. Bei kurzfristiger Zustellung erfolgt die Zustellung per Kurier. Über die Höhe der Entgelte werden Kunden über den Intertours Customer Service informiert.

§ 2.5 Stornierung und Umbuchung

Reiseleistungen können grundsätzlich, unter Berücksichtigung der gültigen AGB und Tarifbedingungen der Leistungsträger, über den Intertours Customer Service und zum Teil auch über Online – Portale umgebucht oder storniert werden. Alle Vorgänge sind über Intertours vorzunehmen. Dabei können Stornierungs- und/oder Umbuchungsgebühren nach den Bedingungen der Leistungsträger berechnet werden. Eine direkte Stornierung oder Umbuchung bei den Leistungsträgern sind nicht gestattet.

§ 2.6 Allgemeine Reiseinformationen

Länderspezifische Erfordernisse sind von Kunden selbstständig zu prüfen und zu beachten. Für die übermittelten und/oder bereitgestellten allgemeinen Reiseinformationen zu Reisepässen, Visa und gesundheitsbezogene Informationen übernimmt Intertours keine Gewähr. Intertours haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen und weist Kunden darauf hin, dass die Einhaltung von Erfordernissen in der eigenen Verantwortung liegt.

§ 2.7 Preise, Vorgangsgebühren

Die Kalkulation von Intertours beruht zu einem Großteil auf Drittkosten von Partnern und Systemanbietern. Bei einer wesentlichen Steigerung in der Kostenstruktur, einer Verteuerung der Marktverhältnisse oder bei einer erheblichen Abweichung vom realen zum angekündigten Reisevolumen des Kunden ist Intertours berechtigt mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat die Vorgangsgebühren ohne gesonderte Genehmigung des Kunden zu erhöhen. Der Kunde kann nach erfolgter Preisanpassung fristgemäß kündigen.

§ 3 Pflichten des Kunden

§ 3.1 Prüfung von Unterlagen

Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten und verpflichtet, die ihm durch Intertours übermittelten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend Intertours hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Sofern erwartete Unterlagen nicht eintreffen ist Intertours ebenfalls unverzüglich zu informieren.

§ 3.2 Zahlungen

(1) Nach verbindlicher Buchung ist der Kunde verpflichtet die Reiseleistung zu zahlen. Der Zahlungsweg ist vor der verbindlichen Buchung zu vereinbaren bzw. wird im Rahmen der Implementierung (siehe § 2.1) definiert. Die Zahlung der Reiseleistung kann dabei (vorgangsabhängig) entweder bei Intertours oder dem Leistungsträger direkt erfolgen. Bucht der Kunde zusätzliche Reiseleistungen (z.B. ein Frühstück im Hotel oder einen Parkplatz) direkt bei einem Leistungsträger oder wird bei einem Leistungsträger ein Schaden verursacht, die bzw. der nicht gegenüber dem Leistungsträger bezahlt wurde, so ist es Intertours gestattet den Kunden die fällige Summe über den vereinbarten Zahlungsweg zu belasten Die anfallenden Buchungs- und/oder Vorgangsgebühren werden immer direkt an Intertours gezahlt.

(2) Grundsätzlich können Zahlungen über die Kreditkarten von Airplus, VISA, MasterCard und American Express vorgenommen werden. Bei expliziter Vereinbarung kann eine Rechnungsausgleich per Überweisung oder SEPA Lastschrift erfolgen.

(3) Bei positiver Bonität und schriftlichem Einverständnis von Intertours kann ein Zahlungsausgleich per Rechnung oder per Lastschrift erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich über eine wesentliche Verschlechterung seiner Bonität, eine anstehende Liquidation oder eine anstehende Insolvenz unverzüglich zu informieren und in diesen Fällen keine Buchungen mehr bei Intertours zu tätigen.

(4) Bei einer Unterdeckung einer Kreditkarte (Nichteinlösung einer angefragten Zahlung), behält sich Intertours das Recht vor, die Reiseleistung nicht zu buchen bzw. die gebuchte Reiseleistung auf Kosten des Kunden wieder zu stornieren, sofern die Kreditkarte nicht zwischenzeitlich wieder funktionsfähig ist.

(5) Der Kunde stimmt Sicherheitsprüfungen zur Vermeidung von Kreditkartenmissbrauch zu. In einem solchen Fall bittet Intertours Kunden um einen Nachweis der Kreditkarteninhaberschaft.

(6) Der Kunde stimmt einer Bonitätsprüfung bei einer Auskunftei durch Intertours zu.

(7) Bei Nutzung eines SEPA Lastschriftmandats erteilt der Kunde Intertours die Erlaubnis des Lastschrifteinzugs. Bei Erstellung eines Lastschriftmandats weist der Kunde sein Kreditinstitut an, Einzüge von Intertours zu akzeptieren und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Durch fehlgeschlagene Einzugsversuche entstandene Kosten trägt der Kunde genauso, wie eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 25,-€ netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten.

(8) Bei einem vereinbarten Zahlungsausgleich per Überweisung oder SEPA Lastschrift entscheidet sich der Kunde entweder für die Hinterlegung einer unverzinslichen Sicherheitsleistung in Höhe von 5% des geplanten Umsatzvolumens oder einer zusätzlichen Rechnungsgebühr zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer auf Basis des Brutto-Rechnungsbetrages.

(9) Bei der Vermittlung von Gruppenleistungen werden i.d.R. bei Angebotsbestätigung eine An- oder Komplettzahlung fällig. Die verbindliche Buchung erfolgt erst nach Zahlungseingang bei Intertours.

(10) Die Fälligkeit der Zahlung wird auf der übermittelten Rechnung ausgewiesen. Leistet der Kunde die Zahlung bis dahin nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug.

§ 3.3 Nutzung eines Online – Portals

(1) Intertours räumt Kunden während der Zusammenarbeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, ein Online – Portal für die Organisation der geschäftlichen Reiseaktivitäten zu nutzen. Eine Unterlizensierung ist nicht erlaubt.

(2) Der Kunde erhält die Möglichkeit Profildaten für seine Mitarbeitenden anzulegen und ist für die Aktualität der Mitarbeiterdaten verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet die erhaltenen oder erstellten Zugangsdaten zu allen Logins geheim zu halten, sicher zu verwahren und regelmäßig Änderungen der Zugangsdaten zu erwirken. Bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten ist Intertours unverzüglich zu informieren, damit eine Sperrung des Accounts vorgenommen werden kann. Intertours ist bei tatsächlichen Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten berechtigt den Zugang des Kunden vorläufig, bis zur Klärung des Sachverhaltes zu sperren.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt das Online – Portal oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren, zu entassemblieren oder auf ein anderes Betriebssystem zu portieren sowie abgeleitete Werke zu erstellen. Ausdrücklich untersagt ist auch jede andere Form der Weiterverbreitung der übertragenen Daten des Online - Portals, eine andere als die vertraglich vereinbarte Verwendung sowie sonstige Bereitstellung oder Nutzung der Daten.

(4) Anpassungen des Online – Portals auf individuellen Wunsch des Kunden, die über die zum Zeitpunkt verfügbaren Funktionen hinausgehen sind gesondert zu vereinbaren.

(5) Marken-, Titel-, Patent- und Urheberrechte verbleiben bei dem jeweiligen Rechtsinhaber und werden durch diese AGB nicht tangiert.

§ 3.4 Ansprechpartner

Der Kunde benennt mindestens einen verantwortlichen Mitarbeiter, der für Ihn gegenüber Intertours vollumfänglich als Ansprechpartner fungiert. Änderungen des Ansprechpartners sind rechtzeitig mitzuteilen.

§ 3.5 Einhaltung von Fristen

(1) Der Kunde verpflichtet sich Fristen von Leistungsträgern, über die Intertours informiert, einzuhalten und Intertours rechtzeitig über die gewünschten Handlungen zu informieren, damit Strafzahlungen vermieden werden können.

(2) Bei Nichteinhaltung von Fristen ist Intertours bemüht Schäden abzuwenden. Sind die Bemühungen nicht erfolgreich, werden die entstandenen Schäden an den Kunden weiter belastet.

§ 3.6 Rechnungsstellung

(1) Zur korrekten Rechnungsstellung sind die folgenden Daten vom Kunden an Intertours zu übermitteln und bei Veränderungen zu aktualisieren. Intertours stellt daraufhin die korrekte Erfassung der Rechnungsdaten sicher:

- Aktuelle Rechnungsanschrift jeder vorgesehenen Einheit

- Ust.-ID

(2) Eine abweichende Rechnungsadresse ist zwingend vor der Buchung anzugeben, damit Fehler vermieden und zusätzlicher Aufwand reduziert wird.

(3) Bei nachträglichen Änderungswünschen der Rechnungsadresse behält sich Intertours das Recht einer Berechnung vor.

§ 4 Pflichten von Intertours

§ 4.1 Ersparnisse

(1) Das Erzielen möglichst günstiger Preise ist ein Schwerpunkt in der Tätigkeit von Intertours. Unter diesem Gesichtspunkt erlaubt der Kunde Intertours die Buchung von Leistungen bei (internationalen) Drittanbietern, die Bündelung von Einzelleistung (z.B. Buchung von zwei Einzeltickets so fern, diese günstiger sind als ein Hin- und Rückticket) und die Nutzung von Intertours Sonderkonditionen.

(2) Um Entschädigungsansprüche geltend zu machen, betreibt Intertours eine Schnittstelle mit spezialisierten Dienstleistern. Intertours informiert den Kunden per E-Mail über potenzielle Flugsegmente mit Entschädigungsmöglichkeit. Der Kunde erlaubt Intertours die Weitergabe der personenbezogenen Daten, damit eine (telefonische) Nachbetreuung möglich wird.

§ 4.2 Erreichbarkeit, Support

(1) Intertours ist während der vereinbarten Servicezeiten verfügbar. Außerhalb dieser Servicezeiten steht ein (kostenpflichtiger) Notfall-Service für dringende Hilfestellungen, Umbuchungen und Stornierungen zur Verfügung.

(2) Ein Benutzerhandbuch ist nicht geschuldet. Statt eines Benutzerhandbuches gibt der Intertours Customer Service innerhalb der Servicezeiten telefonische und schriftliche (per E-Mail) Auskünfte.

§ 4.3 Gutschriften

(1) Im Rahmen von Stornierungen prüft Intertours die Möglichkeit Gutschriften für den Kunden zu erzielen. Im positiven Fall schreibt Intertours dem Kunden, ohne zusätzliche Aufforderung, mögliche Erstattungen (z.B. ungenutzte Steuern und Gebühren) gut. Intertours erstellt in dem Fall eine Gutschrift, die in der Folge zur Auszahlung kommt.

(2) Die Überweisung von Gutschriften erfolgt, nachdem ein Zahlungseingang durch den Leistungsträger bei Intertours erfolgt ist. Ein Anspruch auf eine Verzinsung für den Zeitraum zwischen besteht nicht.

§ 4.4 (Reise)-richtlinien

Intertours begrüßt definierte Regeln und Richtlinien in der Leistungserbringung. Der Kunde kann Richtlinien einbringen, die Reiseprozesse optimieren. Im Rahmen der Implementierung werden die Inhalte besprochen, dokumentiert und in der Folge eingehalten.

§ 5 Gewährleistung

(1) Intertours kann die tatsächliche Buchbarkeit, insbesondere in Online-Portalen angebotene Leistungen, nicht gewährleisten. Intertours versichert jedoch, sich vor Ticketausstellung über die tatsächliche Buchbarkeit des recherchierten Angebots bei dem Leistungsträger rück zu versichern.

(2) Intertours haftet nicht für die Verfügbarkeit und Funktionalität von Schnittstellen von angebundenen Drittanbietern.

(3) Kunden ist völlig klar, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Intertours steht dafür ein, dass die eingesetzten Softwarelösungen und Online- Portale die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung von Intertours gegenüber Kunden für die Fehlerfreiheit und Funktionsfähigkeit ist insofern auf eben diesen Umfang beschränkt. Der Kunde erkennt weiter an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit technisch nicht zu realisieren ist. Alle Beteiligten sind bemüht, die eingesetzten Lösungen möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Intertours und seinen Unterauftragnehmern stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen. Intertours haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Nutzer infolge dieser Ausfallzeiten entstehen.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden und/oder Störungen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt oder ohne Zustimmung von Intertours und der Lizenzproduktinhaber, Teile davon oder die umgebende IT-Infrastruktur selbst oder durch Dritte ändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die betreffenden Fehler nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden. Der Firmenkunde wird Intertours auf Anforderung nach Kräften bei der Ermittlung und Beseitigung des jeweiligen Fehlers unterstützen.

§ 6 Haftung

(1) Intertours haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für zugesicherte Eigenschaften oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Sofern Intertours fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf den Wert der gebuchten Reise.

(2) Intertours haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden.

(3) Soweit die Haftung von Intertours ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(4) Jegliche Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.

(5) Der Kunde haftet allein für eigens bzw. durch seine Mitarbeiter verursachte Versäumnisse und Fehler bei Buchungen und Stornierung von Leistungen. Intertours haftet weder gegenüber dem Vertragspartner noch gegenüber Dritten für Fehler des Firmenkunden oder seiner Mitarbeiter bei Buchung/ Stornierung.

§ 7 Höhere Gewalt

Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. bei Streik, Aussperrung, kriegerischen Handlungen und inneren Unruhen, Terroranschlägen, Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen, Brand usw.), wird Intertours sowie die Partner zur Leistungserbringung von seiner Verpflichtung frei. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.

§ 8 Geheimhaltung

Sowohl Intertours als auch der Kunde verpflichtet sich, keinerlei bekannt gewordene Informationen über Konditionen, vertragliche Inhalte, vertrauliche und/oder personenbezogenen Daten zugänglich zu machen oder in irgendeiner Form an Dritte weiterzuleiten.

§ 9 Datenschutz

(1) Intertours hält sich an das geltende Datenschutzrecht. Sofern gewünscht, erfolgt vor Beginn der Zusammenarbeit ein gesonderter Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

(2) Die personenbezogenen Daten, die Kunden uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

(3) Zusätzlich werden auf Basis der durchgeführten Buchungen Datensätze an Reportingsysteme weitergeleitet, um unseren Kunden Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Eine Löschung der Daten aus den Reportingsystemen ist ohne den Verlust von Auswertungsinhalten nicht möglich und wird daher nicht vorgenommen.

(4) Intertours informiert Kunden schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Geschehnisse & Aktivitäten und unterstellt Kunden eine Einwilligung, soweit nicht erkennbar ist, dass derartige Informationen nicht gewünscht sind und nicht von der Möglichkeit Gebrauch macht, wurde, jederzeit der Verwendung der Daten zu widersprechen.

§ 10 Referenzzwecke

Intertours ist berechtigt den Namen und das Logo von Kunden zu Referenzzwecken zu nutzen.

§ 11 Laufzeit von Verträgen

(1) Die Zusammenarbeit mit Kunden hat eine vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um eine weitere Laufzeit in der gleichen Dauer wie die Ursprungsvereinbarung, sofern keine Kündigung mit der vereinbarten Frist erfolgt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf die Schriftform.

§ 12 Änderungen der AGB

Intertours ist berechtigt Änderungen an den AGB vorzunehmen, sofern die Änderungen für Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen der AGB gelten als akzeptiert, wenn der Kunde keinen Widerspruch erhebt. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang der Änderung.

§ 13 Sonstiges

(1) Intertours akzeptiert die AGB des Kunden nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

(3) Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus der Zusammenarbeit ergebenen Angelegenheiten und Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Intertours.

(4) Es findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.

Stand: 06.03.2023

 

Weitere Änderungen:

Datum Paragraph Vorher Nachher
25.04.2022 § 9 - 15

Paragraph 9 fehlte, daher wurden die Paragraph 10 - 15 umbenannt (wert um jeweils 1 reduziert)

 
25.04.2022 § 4.2 (1)

Angabe der Öffnungszeit (§ 4.2 (1) wurde entfernt. Wird nun mit Kunden vereinbart.

 
06.03.2023 § 1.2 Geltungsbereich (1)
(1) Die Zusammenarbeit mit Intertours ist nur als gewerblicher Geschäftskunde und für die Buchung von geschäftlichen Reisen möglich. Die Kundenunternehmen stellen sicher, dass Reiseleistungen ausschließlich für geschäftliche Reisen gebucht werden. (1) Die Zusammenarbeit mit Intertours ist nur als gewerblicher Geschäftskunde und für die Buchung & Abrechnung von geschäftlichen Reisen möglich. Die Kundenunternehmen stellen sicher, dass Reiseleistungen ausschließlich für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden.
06.03.2023

§ 2.3 Nutzung von Online – Portalen (1)

(1) Über die Vermittlung von Reiseleistungen durch den Intertours Customer Service hinaus, besteht die Möglichkeiten Online – Portale (sog. Online-Buchungslösungen oder Travel Management Tools) für die Optimierung von Geschäftsreiseprozessen zu nutzen. Über ein Online – Portal werden die Reiseleistungen mehrerer Leistungsträger zur Buchung angeboten. Für die Richtigkeit der der Informationen ist Intertours nicht verantwortlich. Störungen in den Informationen der Leistungsträger liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Intertours. Ein Online – Portal wird kundenspezifisch eingerichtet und steht für die Buchung von Reiseleistungen und weiteren elektronischen Prozessen zur Verfügung. (1) Über die Vermittlung von Reiseleistungen durch den Intertours Customer Service hinaus, besteht die Möglichkeiten Online – Portale (sog. Online-Buchungslösungen, Travel Management oder Abrechnungs- Tools) für die Optimierung von Geschäftsreiseprozessen zu nutzen. Über ein Online – Portal werden die Reiseleistungen mehrerer Leistungsträger zur Buchung oder Abrechnung angeboten. Für die Richtigkeit der der Informationen ist Intertours nicht verantwortlich. Störungen in den Informationen der Leistungsträger liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von Intertours. Ein Online – Portal wird kundenspezifisch eingerichtet und steht für die Buchung & Abrechnung von Reiseleistungen und weiteren elektronischen Prozessen zur Verfügung.
06.03.2023

§ 3.3 Nutzung eines Online – Portals (1)

(1) Intertours räumt Kunden während der Zusammenarbeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, ein Online – Portal für die Organisation der geschäftlichen Reiseaktivitäten zu nutzen. Eine Unterlizensierung ist nicht erlaubt.

(1) Intertours räumt Kunden während der Zusammenarbeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, ein Online – Portal für die Organisation und/oder Abrechnung der geschäftlichen Reiseaktivitäten zu nutzen. Eine Unterlizensierung ist nicht erlaubt.