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Versicherungen für Geschäftsreisende

Häufig glauben Arbeitgeber, dass ihre Mitarbeiter auch während der Geschäftsreise über die private Krankenversicherung abgesichert sind. Auf Geschäftsreisen ist der Reisende nicht selbst für seine gesundheitliche Vorsorge verantwortlich. Hier hat der Arbeitgeber eine umfassende Fürsorgepflicht.

Wir klären über die Führsorgepflicht der Arbeitgeber auf Geschäftsreisen auf!

Die Paragraphen 241 Abs. 2 und 618 des BGB bilden die gesetzliche Grundlage. Eine Zusatzversicherung kostet nicht viel und lässt alle Beteiligten ruhig schlafen. Mit einer umfassenden Geschäftsreiseversicherung können Sie etliche Risiken auf Firmenreisen abfangen und nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor unerwarteten Folgekosten schützen.

Haben Sie schon einen Versicherungsschutz für die nächste Dienstreise 2018?

Das Reisemanagement stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen und hat wie viele Bereiche mit Kostendruck zu kämpfen. Ein wesentlicher Punkt ist die Reduzierung der direkten und indirekten Reisekosten. Einsparungen sind zum Beispiel durch adäquate Hotels, aber auch durch die Vermeidung hochpreisiger Destinationen möglich. Doch gerade junge Unternehmen bemühen sich um die Mitarbeiterzufriedenheit und versuchen, auch Geschäftsreisen auf deren Bedürfnisse zuzuschneiden. Ein Spagat, der nicht immer gelingt.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern auf Dienstreise?

Während der Dienstreise eines Mitarbeiters unterliegt der Arbeitgeber aus Fürsorgepflicht diesem gegenüber einer Gefährdungshaftung. Dazu gehört, dass er seinen ausgesendeten Mitarbeiter vor Abreise über die Umstände im Ausland informieren muss. Tut er dies nicht, kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch während der Dienstreise muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer hinsichtlich der medizinischen Betreuung einen Mindeststandard bieten.

Wenn dieser während der Reise erkrankt oder in einen Unfall gerät, muss ein Rücktransport nach Deutschland ermöglicht werden. Bei Reisen in Krisengebiete obliegt ihm sogar ein besonderer Schutz für Leib und Leben. Dieser Schutz betrifft auch die seelische Unversehrtheit.

Für Haftungsfolgen bei durch den Arbeitnehmer verursachten Schäden Dritter, die über die deutsche Rechtsprechung hinausgehen, trägt der Arbeitgeber ebenfalls ein erhöhtes Haftungsrisiko. Darüber hinaus muss er die Vermögensinteressen des Reisenden schützen, was gerade in Ländern oder Städten mit hoher Diebstahlrate, wie z.B. Barcelona, relevant ist.

Das sind mehr als genug Gründe, eine für alle im Unternehmen gültige Dienstreiseversicherung abzuschließen.

Dienstreise Versicherung – die Geschäftsreise beruhigt antreten

 

Geht etwas auf der Dienstreise schief, bedeutet das meist viel Stress und zusätzliche finanzielle Belastungen. Mit einer Dienstreise Versicherung kann sich der Arbeitgeber gegenüber Schadenersatzansprüchen absichern und kommt seiner Fürsorgepflicht vollumfänglich nach.

Eine Dienstreise muss zwar nicht zum Problem werden, doch schwierige Situationen, Unfälle und Krankheiten sind nie völlig auszuschließen. Es ist beruhigend, sich auch während einer Dienstreise umfassend medizinisch versorgt zu wissen.

 

Dienstreise Versicherungen sind in der Regel modular aufgebaut und variieren zwischen Modellen mit einfachem Grundschutz bis hin zu umfangreichen Komplettversicherungen. Wie bei anderen Versicherungen kann die Grundabsicherung durch individuell wählbare Module ebenfalls erweitert werden.

Guter Schutz schon in der Basisvariante einer Dienstreise Versicherung

Schon in der Basisvariante sind Dienstreisen aller Mitarbeiter des Unternehmens abgesichert. Typischerweise gelten solche Reiseversicherungen weltweit für ununterbrochene Reisen von maximal 180 Tagen Dauer. Die Basisvariante deckt zudem den Versicherungsschutz von Firmenbesucher.

Je nach Service können auch ausländische Vertretungen abgesichert werden. Die Basisabsicherung umfasst eine Reisekrankenversicherung, oftmals einen Verspätungsschutz und einen Krisenschutz bei medizinischen Notfällen. So ist zum Beispiel auch in psychischen Krisensituationen eine Notfallhotline für Fragen rund um die Uhr erreichbar.

Die Versicherung schließt Evakuierung, akute psychologische Betreuung und Heimreise aus ausländischen Krisengebieten mit ein. Mitarbeiter, die sich in bestehenden Kriegsgebieten aufhalten, können hiermit jedoch nicht versichert werden.

Mit zusätzlichen Modulen lassen sich wertvolle Assistanceleistungen vereinbaren. Zur Basisversorgung können Sie beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseversicherung für möglichen Abbruch hinzu buchen.

Sinnvoll ist zudem ein Versicherungsschutz für Gepäck und eine der Reiseversicherung hinzugefügte Haftpflicht.

Eine Ersatzmitarbeiterversicherung erstattet die zusätzlichen Kosten im Falle, dass gebuchte Reisetickets nicht genutzt werden konnten. Gerne informieren wir Sie über sinnvolle und notwendige Versicherungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

 

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