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Schaden am Mietwagen? Was nun?

Wenn ein Schaden am Mietwagen entsteht, wissen viele nicht, was genau zu tun ist.

Ein Schaden am Mietwagen kann schnell entstehen - doch wer muss zahlen?

Dieser Bericht klärt darüber auf, was bei einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten ist.

Mietwagen - von der bequemen Idee zum Albtraum

Was bei einem Privatwagen eine Bagatelle ist, kann sich bei einem Mietwagen schnell zu einem Albtraum entwickeln. Daher sollte man bei einem Unfall und sei der Schaden auch noch so gering immer die Polizei dazu holen. Es ist wichtig, dass die Polizei ein sehr genaues Protokoll erstellt, das dann direkt mit der Schadensmeldung an den Vermieter gegeben wird. Sonst kann man trotz Versicherung vom Vermieter bei einem Schaden mit dem Mietwagen dennoch zur Kasse gebeten werden.
Besonders wenn im Ausland ein Schadensfall eintritt, ist der Unfallbericht der Polizei wichtig.


Notfalls wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter, auch wenn der Mietwagen nicht über uns gebucht wurde. Oder Sie nehmen Kontakt mit dem ADAC https://www.adac.de/
auf. Eine deutschsprachige Hotline steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Evtl. denken Sie vor Antritt der Reise über eine ADAC-Mitgliedschaft nach oder Sie akzeptieren die Werbung des ADAC wenn er Ihnen im Schadensfall hilft.

Bereits bei Vertragsabschluss Mietwagen versichern

Schon bei Vertragsabschluss und spätestens bei Fahrzeugübernahme sollte eine Versicherung für einen möglichen Schadensfall abgeschlossen werden. Hierbei kann der Anmieter eines Mietwagens selbst entscheiden, welches Risiko er bereit ist einzugehen. Danach wählt er bei der Kaskoversicherung den Vertrag mit der Selbstbeteiligung, die er im Schadensfall zu übernehmen bereit ist. Häufig liegt der Eigenanteil bei 500 EUR oder bei 1000 EUR.

Die Schadensmeldung

Füllen Sie den Fragebogen der Schadensmeldung sorgfältig und mit genauen Zeit- und Ortsangaben aus und dann können Sie in aller Regel, Ihren Urlaub wieder ungestört fortsetzen.
Im Idealfall übernimmt dann nämlich nach der ausführlichen Schadensmeldung die Vermietfirma die weitere Abwicklung des Schadens und Sie erhalten im Austausch des beschädigten Fahrzeuges einen neuen Mietwagen. Wenn Sie für die verbleibenden Urlaubstage jedoch auf den Mietwagen verzichten möchten, so haben Sie auch die Möglichkeit, nach einem solchen Schaden, die Miete vorzeitig zu beenden.

Ein Schaden am Mietwagen

Auch ohne dass ein Unfall passiert ist, sind Beschädigungen am Mietwagen möglich. Prüfen Sie bei Übernahme den Mietwagen genau auf einen möglichen Schaden am Fahrzeug und lassen die Schadensmeldung in das Übernahmeprotokoll aufnehmen. Es ist sonst sehr ärgerlich und kann sehr teuer werden, wenn der Schaden erst bei der Rückgabe des Mietwagens entdeckt wird oder sogar erst, wenn man schon längest wieder zu Hause ist und dann für einen Schaden haften muss, den man nicht verursacht hat.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei einem solchen Schadensfall gerne mit Rat und Hilfe zur Seite.

In vielen Fällen erfolgt die Rückgabe eines Mietwagens am Flughafen bzw. an der Rückgabestation sehr unkompliziert und besonders wenn man es eilig hat, nimmt man den Service - parken und Schlüssel in die Rückgabebox einwerfen - gerne in Anspruch. Meistens geht das auch gut. Aber niemand ist da, der überprüft, ob das Fahrzeug keinen Schaden hat. Da ist es besser, evtl. mit dem Handy ein Foto zu machen, um einer späteren unberechtigten Schadensmeldung aus dem Wege zu gehen


Und so bleibt die Freude am vergangenen Urlaub und der wunderbaren Mobilität mit einem Mietwagen ungetrübt.

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