Reiseversicherung für Gruppenreisen in Unternehmen

Die Gruppenreise ist ein wichtiges Ereignis im Unternehmensleben, das dazu gedacht ist, zu mehr Motivation und Engagement am Arbeitsplatz beizutragen. Eine Gruppe verschiedener Personen und Charaktere am Arbeitsplatz könnten auf dem Weg zum Erfolg hilfreich sein. Deshalb wird Ihnen ein großer Service angeboten, mit Informationen über Travel Möglichkeiten, mit dem Sie einfach in Kontakt treten können.

Schützen Sie sich vor späterem Stress und Kosten - Versichern Sie Ihre Gruppenreise !

Bevor die Gruppenreise zustande kommt, werden lange Vorbereitungen getroffen, die weit über die Planung der Reiseaktivitäten hinausgehen. Die Sicherheit der teilnehmenden MitarbeiterInnen sowie die Kostenprävention im Unternehmen rücken meist an die erste Stelle, weil sie den Erfolg der ganzen Unternehmung determinieren. Wir zeigen Ihnen, wie wichtig es ist, eine Reiseversicherung für Ihre Gruppenreise in Anspruch zu nehmen, um den MitarbeiterInnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Wir fangen mit der allgemeinen Fürsorgepflicht an und runden mit vielfältigen Versicherungsmöglichkeiten ab. Denn diese Versicherung wird oftmals gerne vergessen, oder ignoriert.

Reiseversicherungen für Gruppen

Jedes Unternehmen in Deutschland ist rechtlich aufgefordert, seine Verpflichtungen als Arbeitgebernachzukommen. Dazu gehört unter anderem die allgemeine Fürsorgepflicht, deren grundlegendes Ziel es ist, die MitarbeiterInnen während ihrer beruflichen Tätigkeit vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Unternehmen relevante Maßnahmen, um die Risiken zu minimieren und eventuelle Folgekosten zu senken.

Der Reisesicherheit kommt im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht eine besondere Bedeutung zu. Damit sind nicht nur Dienstreisen, sondern auch Incentives und Gruppenreisen, die darauf ausgerichtet sind, das Mitarbeiterengagement und Zugehörigkeitsgefühl zum Unternehmen gezielt zu stärken, gemeint. Finden sie im Ausland statt, sind zusätzliche Vorkehrungen zu bedenken, um das Wohlergehen der MitarbeiterInnen sicherzustellen.

Auch wenn es keine explizite formal-rechtliche Grundlage für die Fürsorgepflicht von Unternehmen besteht, wird sie vornehmlich aus § 241 Abs. 2 sowie §§ 617 bis 619 BGB abgeleitet. Während § 241 Abs. 2 BGB die Pflichten aus dem Schuldverhältnis allgemein erklärt, gehen §§ 617 bis 619 BGB auf die Pflicht zur Krankenfürsorge bei einem dauernden Dienstverhältnis, Pflicht zu Schutzmaßnahmen sowie Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten genauer ein.

Das Ziel von Reiseversicherungen für Gruppenreisen

Obwohl die Gruppenreise im Unternehmen mehrere Monate vor Beginn der Reise bis ins letzte Detail geplant wird, sind unerwartete Probleme nicht auszuschließen, die man mithilfe einer Versicherung stressfrei beheben kann. So können eine unvorhergesehene Krankheit oder ein Unglücksfall in der Familie zum Reiserücktritt zwingen. Auch während der Gruppenreise können schlimme Ereignisse auftreten, die den Reiseabbruch zur Folge haben. Dazu kommen Diebstahl und verspätete Gepäcklieferung, die keine Seltenheit sind. Eine Gruppenreiseversicherung ist hier von großem Vorteil.

Die Reiseversicherung kann neben weiteren Sicherheitsvorkehrungen vor und während der Gruppenreise einen wertvollen Beitrag leisten. Sie schafft Vertrauen und die Gewissheit, dass man nicht alleine gelassen wird, wenn ein unerwartetes Ereignis auftritt. Die Gruppenreise ins Ausland erfordert besondere Sorgfalt, um alle teilnehmenden MitarbeiterInnen so umfassend wie möglich zu schützen. Die notwendige Hilfe muss schnell und unkompliziert gewährt werden.

Die Reiseversicherung bietet finanziellen Schutz, der unentbehrlich ist, um im Notfall eine rasche und verlässliche Versorgung zu bekommen. Sie stellt sie eine Notwendigkeit dar, wenn das Unternehmen keine potenziellen Risiken und unkalkulierbaren Kosten auf sich nehmen will. Die 24Stunden-Notrufzentrale berät die versicherten MitarbeiterInnen weltweit und ergreift alle nötigen Maßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlergehen im Rahmen der Gruppenreise zu gewährleisten.

6 Varianten für Reiseversicherung im Überblick

  • Auslandskrankenversicherung:

Sie deckt Leistungen ab, die weder die Europäische Krankenversicherungskarte noch die private Krankenversicherung vollständig erbringen. Dem Rücktransport in die Heimat nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit wird eine hohe Priorität beigemessen. Auch die Kostenübernahme im Fall eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung ist für die versicherten Gruppenreisenden von enormer Bedeutung. Deswegen beauftragt die Auslandskrankenversicherung ein 24-Stunden-Notfall-Team dazu, die Hilfsmaßnahmen weltweit zu organisieren. Auch ein Assistance-Netzwerk, das sich hauptsächlich aus ÄrztInnen, DolmetscherInnen, Krankenhäusern und Transportunternehmen zusammensetzt, gehört mittlerweile zum Standard.

 

  • Reisegepäckversicherung: Sie ist eine lohnenswerte Ergänzung zu einer normalen Hausratversicherung, weil sie im Rahmen der Gruppenreise einen zusätzlichen Schutz gewährt. Sie sichert den Gepäcksverlust nicht nur bei einem Flug, sondern auch infolge von Diebstahl, Unfall, Beschädigung und Elementarereignissen ab. Die Reisegepäcksversicherung greift, sobald ein Ersatzgepäck dringend benötigt wird. Dies gilt ebenfalls für ein Gepäck, das verspätet ankommt. Meist lässt sich die Reisegepäcksversicherung bis 3.000 € ohne Selbstbehalt abschließen und ist ratsam besonders dann, wenn die MitarbeiterInnen wertvolle Gegenstände wie Sportausrüstung oder eine teure Uhr mit auf die Gruppenreise nehmen.

 

  • Reiserücktrittsversicherung: Sie deckt die entstehenden Kosten bei einem Reiserücktritt ab. Dies können die Stornogebühren sein, die Fluggesellschaften, Mietwagenanbieter sowie Reiseveranstalter verlangen, wenn die Gruppenreise aus verschiedenen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. Zu den versicherten Gründen zählen unter anderem eine unerwartete Erkrankung, eine ernsthafte Unfallverletzung sowie Todesfall in der Familie. Manchmal greift die Reiserücktrittsversicherung auch, wenn es zum plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes kommt. Es ist dabei erwähnenswert, dass eine Terror- und Epidemiegefahr in der Reisedestination keinen Reiserücktritt rechtfertigt. Die Reiserücktrittsversicherung lässt sich mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen.

 

  • Reiseabbruchversicherung: Sie ist meistens in der Reiserücktrittsversicherung inkludiert und sie greift nicht nur vor Reiseantritt, sondern auch während des gesamten Reiseaufenthaltes. Zu den anerkannten Gründen für den Reiseabbruch gehören neben oben angesprochener Krankheit, Unfall und Tod im Familienkreis auch die Schwangerschaft sowie der Schaden am Eigentum. In allen Fällen ist ein ärztliches Attest oder ein Polizeibericht vorzuweisen. Muss die Gruppenreise aus unverschuldeten Gründen verlängert werden, springt auch die Reiseabbruchsversicherung ein. In diesem Fall erstattet sie die zusätzlichen Rückreisekosten, die vorwiegend durch Umbuchungen entstehen.

 

  • Reiseunfallversicherung: Sie lässt die finanziellen Folgen von Unfällen, die während des gesamten Reiseaufenthaltes passieren, absichern. Dennoch müssen Versicherungsbedingungen vorgewiesen werden. Der Unfall liegt dann vor, wenn eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines plötzlichen Ereignisses zustande kommt. Dabei ist die folgende Voraussetzung zu erfüllen: Ein plötzliches Ereignis muss von außen auf den Körper der versicherten Person wirken. Grundsätzlich übernimmt die Reiseunfallversicherung die im Vertrag vereinbarten Summen für Invalidität, Tod und Bergungskosten. Meistens wird deren Tarif auf die geplanten Aktivitäten und die potenzielle Unfallgefahr während der Gruppenreise individuell abgestimmt. Es sind nicht nur die Schüler oder Studenten auf Klassen oder Studiumsfahrten denen aus Leichtsinn oder sonstiges Unfälle passieren, sondern auch Erwachsene sind öfters davon betroffen.

 

  • Reiserechtschutzversicherung: Sie erfüllt auf Reisen die gleichen Aufgaben wie eine normale Rechtsschutzversicherung, allerdings gilt sie ausschließlich in der Reisezeit. Besonders dann, wenn die Gruppenreise im Ausland stattfindet, wo andere Sitten und Bräuche gepflegt werden, lohnt es sich, die Reiserechtsschutzversicherung für die MitarbeiterInnen abzuschließen. Man muss sich bewusst sein, dass nicht nur schwerwiegende religion- oder kulturbezogene Konflikte, sondern auch unscheinbare Streitigkeiten im Straßenverkehr zu Klagen und Entschädigungsansprüchen führen können. Die an Bedürfnisse des Unternehmens angepasste Reiserechtschutzversicherung inkludiert unter anderem Anwalts-, Kaution- und Prozesskosten.

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Lohnt sich eine Jahrsreiseversicherung ?

Eine Jahresreiseverischerung spart Ihnen Arbeit, oftmals Stress und oftmals auch Geld. Wie bereits erwähnt wird das Versichern der Reise vorher oft einfach nicht als wichtig genug empfunden oder gar einfach vergessen. Mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie davor geschützt. Es ist ein einmaliger Aufwand den Sie betreiben, um sich für jede Reise in diesem Jahr zu schützen, ohne nochmals daran denken zu müssen. Wieso also vor jeder Reise sich die Mühe machen, wenn Sie selber wissen, dass es eventuell vergessen werden könnte. Natürlich ist das jedem selber überlassen und jeder arbeitete auf seine eigene Art, dennoch wäre es von Vorteil.

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