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Rund 1% aller Flüge sind verspätet und bieten daher die Möglichkeit zur Kostensenkung.

Wenn es passt, kann man auch kleinere Bausteine nutzen um bei Flugverspätungen Erstattungen geltend zu machen. Doch was ist genau zu tun, wenn ein Flug Verspätung hatte?

Die Entschädigung bei Flugverspätung

Man hat sich also umsonst bemüht und abgerannt, damit man am Ende doch noch für ein paar Stunden auf dem Flughafen wartet. In den meisten Fällen bekommt man von der Airline sehr wenige Informationen über den Grund der Flugverspätung.

Das liegt daran, dass man bei bestimmten Umständen, Ansprüche auf eine Entschädigung hat. Als Passagier eines bestimmten Flug-Unternehmens haben Sie die Möglichkeit bei Flugverspätungen eine gesetzlich definierte Erstattung zu verlangen.

In bestimmten Fällen haben Sie einen Anspruch auf Betreuung und Verpflegung. Dabei spielt es keine Rolle, um welche gebuchte Preisklasse es sich handelt. Um eine Flugverspätung erstattet zu bekommen, gibt es die folgenden Punkte, die beachtet werden müssen. Dazu gehören die rechtlichen Normen, in denen keine Erstattung zu Stande kommt, aber auch die Geschäftsbedingungen der Airline. In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Punkte, die Sie zu Entschädigung nach Flugverspätungen wissen sollten.

Wie ist die gesetzliche Grundlage?

Das Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz ist ein vom Staat verfasstes Gesetz, in dem alle Rechte der Passagiere deklariert sind.


Dieses Gesetz gilt ausschließlich für Flüge innerhalb Europas. Sie sollten es sich aber vor dem Flug gründlich durchlesen, um zu wissen, was in solchen Situationen zu tun ist. Das Gesetz besagt, dass bei Flügen, die unter normalen Umständen Verspätung haben, der Passagier ein Recht darauf hat, gewisse Entschädigung zu verlangen. Diese wird dann anhand der vorgeschriebenen Normen bestimmt und ausgezahlt. In der Regel gibt es nur besondere Umstände, bei denen keine Ausstattung erfolgt. Bei allen anderen Umständen haben Sie das Recht darauf.

Wem stehen die Entschädigungen zu?

Eine Entschädigung bei Verspätung kann von jedem Passagier verlangt werden. Dies ist unabhängig von der Klasse in der er fliegt oder ob er ein Mitglied der Airline ist. Jeder, der im Moment der Verzögerung des Fluges eine gültiges Ticket und einen Check-In gemacht hat, hat das Recht auf eine Entschädigung.

In den folgenden Fällen ist es dem Passagier nicht möglich Entschädigungen zu verlangen:

Verzögerungen unter 3 Stunden

- Falls die Verzögerung weniger als 3 Stunden dauert, verliert der Passagier das Recht, nach einer Entschädigung zu fragen oder sie zu verlangen.

Verpasstes Zeitfenster

- Wenn Sie als Passagier nicht rechtzeitig da waren, bzw. sich zur Abfertigung verspäten, haben Sie kein Recht auf eine Entschädigung. Meistens steht auf den Flugtickets, dass man mindestens 45 Minuten, bevor es zum Check In kommt, am Flughafen sein sollte.

Fristablauf

- Wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre einen Flug hatten, der sich verspätete, können Sie eine Entschädigung verlangen. Wenn der Flug über drei Jahre zurückliegt, verfallen Ihre Rechte auf Entschädigung.

Tarifart
- Nutzen Sie als Passagier einen kostenlosen und nicht-öffentlichen Tarif, verfällt Ihr Recht auf Entschädigung ebenfalls. Dasselbe gilt auch, wenn Ihr Kind in einem kostenlosen Tarif gereist ist.

Die außergewöhnlichen Umstände bei Flugverspätung

Hier bekommen Sie einen kurzen Überblick über jeden einzelnen dieser außergewöhnlichen Umstände:


1. Wetter

  • Wenn es zu einer Verspätung auf Grund von extremen Wetterbedingungen kommt, haben Sie keine Rechte auf Entschädigung.
  • Begründet sich die Flugverspätung daraus, dass die Maschine nicht ausreichend für solche Umstände vorbereitet ist, trägt die Airline die Schuld und Sie haben wieder das Recht auf eine Entschädigung.
  • Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Grund detaillierter beschrieben zu bekommen, um zu sehen, wessen Schuld es ist. Wenn Sie beweisen können, dass die Maschine nicht richtig für die extremen Umstände vorbereitet war, können Sie einen Zuschuss verlangen.

2. Sicherheitsrisiken

  • Unter Sicherheitsrisiken versteht man meist eine politische Instabilität, die zwischen den beiden Reiseländern herrscht. Wenn diese Instabilität die Leben der Passagiere in Gefahr bringt, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand.


3. Vogelschlag

  • Laut Gesetz, ist ein Vogelschlag einer der häufigsten außergewöhnlichen Umstände.
  • Da man dies nicht beeinflussen kann, liegt das außerhalb der Macht der Airline und gehört somit zu den besonderen Umständen.

In dem Gesetzt steht jedoch auch, dass bei einem solchen Vorfall die Airline alles tun muss, um in kürzester Zeit die Schäden zu beseitigen und den Flug zu ermöglichen. Alle Inspektionen und Reparaturen müssen also sehr schnell erledigt werden. Wenn Sie aber Zweifel haben, können Sie sich gerne weiter informieren, da unter bestimmten Umständen auch bei einem Vogelschlag eine Möglichkeit für die Entschädigung besteht.


4.Maus an Bord

  • Es kann zwar witzig klingen, doch es ist wirklich so. Wenn früher eine Maus im Flugzeug entdeckt wurde, hatte man kein Recht darauf, nach einer Entschädigung zu verlangen. Mittlerweile hat sich dies verändert und gehört keineswegs mehr zu den außergewöhnlichen Umständen. Man kann also auch bei einer Maus an Bord für eine Entschädigung sorgen. Viele Airlines benutzen noch immer diese Ausrede, da wenige von den Passagieren über die Veränderung des Gesetzes informiert sind.


5.Streik

  • Ein Streik zählt ebenfalls unter die außergewöhnlichen Umstände, sodass Sie kein Geld von der Fluggesellschaft verlangen können.

(Vor einigen Jahren kam es aber zu einen so genannten wilden Streik. Bei eine Airline haben sich mehrere Arbeiter krank gemeldet und zwar zur selben Zeit. Somit hatte man nicht genug Personal und die Flüge hatten bis zu 10 Stunden Verspätung. Mittlerweile befinden sich diese Mitarbeiter vor Gericht, wo dann versucht wird, die Umstände dieser Krankheiten zu ermitteln und herauszufinden, ob die Mitarbeiter wirklich krank waren oder somit streikten. Wenn Sie also in eine Situation kommen, wo es sich um einen wilden Streik geht, dann kann die Entschädigung ein bisschen kompliziert werden. Da bis jetzt keine genauen Informationen über diese Situation gegeben worden sind, kann man nicht mit Recht sagen, ob diese zu außergewöhnlichen Umständen zählen, oder nicht. Wenn Sie aber als Grund der Verzögerung oder Verspätung bestimmte technische Probleme bekommen, dann können Sie nach Entschädigung verleihen. Diese sind dann die Schuld der Airline und die muss dann für sie zahlen.)

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Wie ist der genaue Ablauf?

Es gibt einen gewissen Ablauf bei der Entschädigung, sodass sich der Prozess am Ende doch auszahlt. Wenn Sie einen Flug gebucht haben und er Verspätung hat, gibt es keinen Grund zur Panik. Sie müssen nur Ihre Fluggastrechte kennen, um mit der Situation umgehen zu können.

Erstens ist es natürlich am wichtigsten herauszufinden, ob Sie überhaupt ein Recht auf die Auszahlung haben. Für Laien kann das sehr schwer sein, besonders weil sie keinen Zugriff auf die benötigten Flugdatenbanken haben. Gerade da liegt der Haken in der ganzen Angelegenheit. Da Sie keinen Zugriff haben, können Sie den eigenen Fall nicht mit ähnlichen Fällen vergleichen und einen Schluss ziehen. Die Airlines geben Ihnen niemals den Einblick in solche Informationsdaten. Wenn Sie aber einen guten Anwalt befragen, dann kann Ihnen in solchen Situationen geholfen werden. Es gibt sogar besondere Verbünde, die sich nur mit diesen Angelegenheiten beschäftigen. Diese kennen die Besonderheiten fast jeder Airline und können Ihnen bei Ihrem Fall weiterhelfen.
Damit Sie eine Entschädigung bekommen, müssen Sie den verspäteten Flug keineswegs angetreten haben. Das heißt, wenn Sie sich auf dem Flughafen befinden und Ihnen dann von der Airline mitgeteilt wird, dass es zu einer Verspätung kommt, können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Flug antreten oder nicht. In beiden Fällen haben Sie das Recht auf die Entschädigung, da Sie das Ticket korrekt gebucht haben.

Das kann beispielsweise passieren, indem der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird und für Sie diese Alternative ungünstig ist.
Nebenbei gibt es auch diejenigen Flüge, die einen anschließenden Weiterflug beinhalten. Wenn es dazu kommt, dass Sie den Anschlussflug verpassen, weil sich der erste Flug verspätet hat, dann können Sie eine Entschädigung verlangen. Die einzige Bedingung dabei ist es, dass Sie die Flüge zusammen buchen, sodass man einen Zusammenhang zwischen den Abflugzeiten deutlich sehen kann.

Wie vorgehen?
Wie schon oben erwähnt, muss es erst zu einer Verspätung kommen. Nachdem diese angekündigt ist, ist es Ihre Aufgaben, Beweise zu sammeln. Dabei können Ihnen neben den Tickets, die als wichtiges Beweismittel gelten, Fotos, aber auch die Belege der eigenen Ausgaben helfen. Um Zeugen zu haben, brauchen Sie die Namen der Mitreisenden. Dabei müssen Sie nicht jeden einzelnen Mitreisenden nach den Kontaktdaten fragen, sondern es genügen ein paar von ihnen. Nachdem Sie das erledigt haben, können Sie noch direkt am Flughafen auf die Versorgungsleistungen bestehen. Wenn diese abgelehnt werden ist ein Anwalt die nächste Stufe, da dies daraufhin zu einer Gerichtsangelegenheit wird.

Wieso sollten die Erstattungen nicht selbst eingefordert werden?

Der zweite Haken besteht darin, dass sehr viele Airlines die Zahlungspflicht ignorieren oder die Passagiere einfach nicht ernst nehmen. Wenn die Passagiere dann insistieren, werden ihnen so was wie billigere Gutscheine angeboten, die als Entschädigung für die Verspätung betrachtet werden soll.

Dabei haben die Airlines ein bestimmtes Ziel: Sie wollen die Kosten der Entschädigung verringern, indem Sie die Passagiere betrügen. Lassen Sie sich aber nicht täuschen und zeigen Sie der Airline, dass Sie gut über die Entschädigung in solchen Fällen informiert sind. Je mehr Sie darauf bestehen, desto mehr Ausreden bekommen Sie von den Airlines. In diesen Fällen löst das Gericht den Fall. Dabei ist aber ein sehr großer Risiko vorhanden. Wenn Sie den Fall gewinnen, bezahlt die Airline sowohl die Entschädigung als auch die Kosten des Gerichts. Wenn aber bewiesen wird, dass Sie kein Recht auf eine Entschädigung haben, müssen Sie alle Kosten eigenhändig tragen und bekommen keine Erstattung der Flugverspätung. Wenn Sie aber sicher sind, dass kein außergewöhnlicher Umstand der Grund für die Verspätung ist, können Sie bis zum Gericht gehen.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

In den meisten Fällen, die vor Gericht gelandet sind, haben die Passagiere Entschädigungen bekommen und die Airline musste Zahlen. Wenn Sie in einem EU-Land gestartet oder gelandet sind, dann haben Sie das Recht darauf. Wie hoch diese Erstattung wird, hängt von der Länge der Strecke ab. Wenn es sich um eine Flugstrecke bis 1.500 km handelt, haben Sie ein Recht auf eine Entschädigung im Wert von 250 Euro. Bei Flugstrecken, die mehr als 1.500 km lang sind können Sie bis zu 400 Euro bekommen. Dasselbe gilt auch für diejenigen Flüge, die entweder aus einem nicht EU-Land starten oder dort landen. Wenn der Flug, bzw. die Strecke, länger als 3500 km sind, dann bekommen Sie eine Entschädigung von 600 Euro. Wenn der Flug aber lediglich 4 Stunden Verspätung hat, hat die Airline das Recht darauf, die Entschädigung auf 300 Euro zu kürzen.

Zusätzlicher Anspruch auf Versorgungsleistungen
Bei einer Verzögerung oder Verspätung haben Sie nicht nur das Recht auf eine Entschädigung, Sie haben auch die Möglichkeit, Versorgungsleistungen zu verlangen. Die gute Sache hierbei ist, dass es keine Rolle spielt, ob die Airline selbst an der Verzögerung schuld ist, oder nicht. Wenn es sich um eine Verzögerung von 2 Stunden handelt und die Strecke bis zu 1500 km lang ist, muss die Airline für genug Essen und Trinken für die Passagiere sorgen. Nebenbei haben Sie als Passagier auch das Recht, zwei kostenlose Telefonanrufe zu tätigen oder E-Mails zu versenden. Dieses Recht funktioniert vollkommen unabhängig von der Entschädigung.

Wenn es sich um Flüge handelt, die bis zu 3500 km lange Strecken haben, muss die Wartezeit länger als drei Stunden sein, um diese Versorgung zu verlangen. Bei Langstreckenflügen (über 3.500 km) muss die Wartezeit länger als 4 Stunden andauern. Nach dem Gesetzt haben Sie die Möglichkeit, bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr vom Flug zurückzutreten. Daraufhin können Sie von der Airline Ihr Geld zurückverlangen. Die Airline ist in diesem Fall dazu verpflichtet Ihnen den Flugpreis zu erstatten. Als Alternative können Sie eine schnelle Beförderung verlangen, wenn Sie zum Beispiel den Flug nicht mehr nutzen können. Bei extremen Fällen der Verspätung, wo der Flug auf den nächsten Tag verschoben wird, können Sie von der Airline verlangen, dass Sie Ihnen Unterkunft mit Hin- und Rückfahrt ermöglicht wird. Meistens wird das von der Airline selbst organisiert und Sie bekommen eine Information über die Unterbringung und den genauen Ablauf. Bevor Sie also selber wütend zu den Mitarbeitern gehen sollten Sie eine gewisse Zeit warten, bis sich die Airline selber meldet.

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