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Mit Fluggastrechten zur Entschädigung
Durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Verbraucher auch bei kürzeren Verspätungen viel mehr Rechte. Bei einer Verzögerung des Abfluges von zwei Stunden (für kurze Strecken bis zu 1500 km), drei (bei mittleren Strecken bis zu 3500 km) oder vier Stunden (für lange Strecken) haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Für Ihr Reisebudget interessant: Rund 1,5% der Flüge bieten die Möglichkeit der Entschädigung. Somit sind Kenntnisse und Prozesse zu Fluggastrechten eine direkte Kostensenkung!
In der Praxis entstehen genau in der Durchsetzung dieser Fluggastrechte regelmäßig einige Herausforderungen. Wer jemals versucht hat die Entschädigung, beispielsweise bei einer ausreichenden Verspätung oder anderer gültigen Umstände, selbst einzufordern, weiß, dass Recht haben und Recht bekommen zwei ganz unterschiedliche Dinge sind. Plötzlich steht man einer der meist großen Fluggesellschaften gegenüber, die sich sehr genau mit den Verordnungen und dem Recht auskennen. Neben den Stunden der Recherche wie genau eine Entschädigung auf Basis der Fluggastrechte eingefordert werden kann, ist die Darstellung der genauen Umstände (z.B. eine zu lange Verspätung als Grundlage für den Anspruch) wichtig.
Bequemer und zeitsparender ist es daher auf einen der zahlreichen Dienstleister, die nach Durchsetzung der EU-Fluggastrechte, im Markt aktiv geworden sind, zurückzugreifen. Anbieter, wie Flightright, geben dazu hilfreiche Auskünfte. Das Portal informiert über die Rechtslage bei einem Flugausfall. Dort bekommen Sie hilfreiche Informationen zur EU-Fluggastrechteverordnung mit der Sie Ihre Rechte bei Flugverspätung und ungewöhnlichen Umständen, wie Streiks geltend machen können.
Fluggastrechte durchsetzen: Wann erhalte ich eine Entschädigung für einen annullierten Flug?
Im Falle einer Stornierung haben Sie das Recht, den vollen Preis des Tickets zurückerstattet zu bekommen oder einen neuen Flug bei der Fluggesellschaft anzufordern. Hat Sie die Fluggesellschaft weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall informiert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und nach der tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeit des Ersatzfluges. In Deutschland haben Sie 3 Jahre Zeit, um im Falle einer Flugstornierung, Ihre Rechte geltend zu machen. Die Dauer der Schadensersatzansprüche wird zum Jahresende berechnet. Wenn Sie beispielsweise einen Flug am 2. März 2019 storniert bekommen haben, müssen Sie sich bis zum 31. Dezember 2022 um den Schadenersatz kümmern. In anderen EU-Ländern, beispielshalber in Spanien und Frankreich, beginnt die Verjährungsfrist erst nach 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist können Schadensersatzansprüche leider nicht mehr geltend gemacht werden.
Wenn Ihr Flug verschoben wird, entspricht dies einer Stornierung, und Sie haben Anspruch auf die gleiche Entschädigung. Je früher die Fluggesellschaft Sie über die Annullierung informiert, desto größer ist im Allgemeinen die Wahrscheinlichkeit, dass die Fluggesellschaft trotz der alternativen Ersatzflugzeit nicht gezwungen ist, Sie für Verluste zu entschädigen. Der Preis des Tickets, den Sie für den ursprünglich geplanten Flug bezahlt haben, hat keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für die Annullierung des Fluges. Ob es sich bei Ihrem Flug um eine Geschäftsreise oder einen Teil einer Urlaubsreise handelt, ist für eine Abfindung ebenfalls unerheblich.
Ein weiterer Vorteil bei der Buchung über Intertours
Unser System erkennt Verspätungen und
Stornierungen automatisch.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Einsparpotenziale nutzen können. Die Möglichkeiten einer Entschädigung durch Flugverspätungen wird nur sehr selten von Unternehmen genutzt. Wir machen es einfacher und informieren Sie zentral über solche Vorgänge, damit Sie von Rückzahlungen profitieren.
Kann ich eine Entschädigung für durch Streiks verursachte Flugausfälle erhalten?
Bei Flugstornierungen, Umbuchungen oder erheblichen Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf eine Rekompensation von bis zu 600 Euro gemäß der Europäischen Verordnung über Fluggastrechte (EU Nr. 261/2004). Wenn jedoch „außergewöhnliche“ Umstände wie ein Streik vorliegen, ist dies nicht der Fall. Fluggesellschaften müssen nicht für Streiks bezahlen.
Es gibt auch Ausnahmen von der Regel im Falle eines Streiks, wonach die Fluggesellschaft in einigen Fällen für verspätete, stornierte Flüge oder Nichtbeförderung haftbar gemacht werden kann. Um sich für diese Ausnahmen zu qualifizieren, muss der entsprechende Flug entweder vom EU-Flughafen abfliegen oder landen. Im letzteren Fall muss die ausführende Fluggesellschaft ebenfalls ihren Sitz in der EU haben. Der Preis des Tickets und ob die Reise, beispielsweise als Urlaub oder Geschäftsreise angetreten wird, spielt für die Entschädigung keine Rolle. Rückerstattungsansprüche können bis zu 3 Jahre nach dem Abreisetag geltend gemacht werden.
Wenn sich Ihr Flug nicht im Stadium eines sofortigen Streiks befindet, sondern aufgrund der Auswirkungen des Streiks abgesagt wird, sollten Sie Ihr Recht auf Entschädigung überprüfen. Beispiel: Alle Flüge beginnen und landen nach dem Streik erneut. Wenn Sie jedoch nicht einsteigen können, hat die Fluggesellschaft möglicherweise einen direkt vom Streik betroffenen Passagier. Dies kann zu einer Entschädigung führen.
Selbst die Annullierung eines Fluges vor dem offiziellen ersten Tag des Streiks befreit die Fluggesellschaft nicht von Entschädigungszahlungen. Der Europäische Gerichtshof begründete dies mit der Feststellung, dass der Passagier ansonsten völlig schutzlos wäre, wenn die Fluggesellschaft zur Lösung auch auf die Ereignisse verweisen könnte, die in ihren Händen liegen. (EuGH, Entscheidung vom 10/04/2012, scheidend: C-22/11)
Welche Ansprüche entstehen, wenn Ihr Flug storniert ist?
Haben Sie eine Nachricht erhalten, dass Ihr Flug storniert wurde? Informationen zur Umbuchung auf einen anderen Flug bekommen? Sie haben keine Umbuchung oder Ihre Umbuchung erfolgt erst am nächsten Tag? Dann müssen Sie den Ansprechpartner der Fluggesellschaft (Schalter, Registrierung, soziale Netzwerke) kontaktieren.
Es gibt viele Gründe, warum ein Flug storniert wird.
+ Flugzeugdefekt
+ Flugstornierung aufgrund geringer Nachfrage (in der Regel lange vorher)
+ Ausfall aufgrund extremer Wetterbedingungen
+ Streik der Flughafenarbeiter
+ Streik von Flugpersonal (Piloten, Stewardessen, andere Besatzungsmitglieder)
+ Insolvenz einer Fluggesellschaft (z. B. Wow Air oder Air Berlin)
Je nachdem, aus welchem Grund Ihr Flug storniert wurde, erhalten Sie unterschiedliche Unterstützung von Ihrer Fluggesellschaft. Ist die Ursache eine „Störung am Flugzeug“ oder wird das Flugzeug für eine andere Strecke eingesetzt, ist die Fluggesellschaft für den Schadenersatz verantwortlich. In den meisten Fällen erhalten Sie eine „Entschädigung“ und können ohne Widerstand umbuchen.
Wird der Flug aufgrund höherer Gewalt oder Konkurs abgesagt?
Eine Airline hat keinen Einfluss auf Fälle höherer Gewalt und außergewöhnliche Situationen (Wetter, Streik am Flughafen). In diesem Fall werden Passagiere informiert und die Fluggesellschaften werden sich bemühen, dass Sie gut von A nach B kommen, aber Sie erhalten keine Entschädigung. Wenn die Fluggesellschaft in Konkurs geht, hängt es davon ab, wo Sie gebucht haben.
Wichtig: Am Flugschalter informieren!
Auch wenn die Warteschlange der zuständigen Fluggesellschaft lang ist, lohnt sich das Warten. Wenn Sie Informationen über die Annullierung des Fluges erhalten haben, aber weder ein Hotelzimmer noch die Informationen über eine alternative Reservierung bekommen haben, stimmen Sie dies mit dem autorisierten Personal ab und klären Sie den Sachverhalt. In den meisten Fällen können sie Ihnen helfen. Sei es mit einem Ticket zu einem Hotel, einem Taxigutschein (wenn Sie noch zu Hause sind) oder durch aktuelle Informationen zu Rückerstattungen sowie zu Reservierungen.
Von Vorteil ist, wenn Sie mit einer deutschen Fluggesellschaft wie Lufthansa oder Germanwings fliegen können, aber auch ausländische Fluggesellschaften erledigen alles gewissenhaft. Bei einem stornierten Flug erhalten Sie sofort eine Änderung der Reservierungsinformationen und am Schalter der Fluggesellschaft eine Benachrichtigung, dass sie eine Rückerstattung beantragen können. Auch wenn es nach der Absage zugegebenermaßen etwas chaotisch ist - Ruhe hilft immer weiter.
Abhängig von der Länge der Verspätung und der Länge der Strecke haben Sie Anspruch auf einen Schadenersatz, Entschädigung und einen Rückflug. Die Forderungen, die direkt am Flughafen entstehen, müssen von denen getrennt werden, die erst später aufkommen.