Ab hier 4 Minuten Lesezeit!

Die Fürsorgenpflicht im Geschäftsreiseumfeld

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers trifft auch bei Geschäftsreisen zu. Sie beinhaltet unter anderem, dass der Arbeitgeber für das leibliche und seelische Wohl seiner Mitarbeiter auf Reisen sorgt.

Alles was Sie über die Führsorgepflicht des Arbeitgebers bei Geschäftsreisen wissen müssen

Zudem, dass die Auswahl der Reiseziele fair vorgenommen werden und in manchen Fällen auch eine Dienstreiseversicherung bezahlt wird. In diesem Artikel lernen Sie mehr über die Fürsorgepflicht speziell für Geschäftsreisende.

Was hat es mit der Fürsorgepflicht auf sich?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht darin, das Wohlergehen der Mitarbeiter zu unterstützen. Sie gehört zu den Nebenpflichten, die laut Deutschem Arbeitsrecht aus einem Arbeitsverhältnis resultieren. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer ein Recht auf einen sicheren, respektvollen und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz haben.

Neben einem sicheren Arbeitsplatz, der Gesundheit und Wohlergehen nicht beeinträchtigt, gehören auch psychische Aspekte zur Fürsorgepflicht: Zum Beispiel ist der Arbeitgeber dafür zuständig, dass keine Mitarbeiter aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Geschlechts oder anderen Gründen diskriminiert werden.

Dazu zählt auch, dass der Arbeitgeber keine Mitarbeiter favorisiert und die Ziele einer Dienstreise sowie die Reisenden fair und transparent aussucht.

Die Ehre der Arbeitnehmer, aber auch persönliche Probleme und sogar die Unterstützung bei Krankheit, fallen alle unter das Fürsorgegesetz. Mit den Paragraphen 241 Abs.2 , sowie 617 , 618 und 619  des Bundesgesetzbuches (BGB) können Sie sich über das Fürsorgegesetz tiefergehend informieren.

Wenn Sie in Ihrem Betrieb für die Interessen der Mitarbeiter verantwortlich sind oder die Reisekostenabrechnungen vornehmen, ist es wichtig, dass Sie sich gut mit der Fürsorgepflicht auskennen.

Wie passen Fürsorgepflicht und Dienstreisen zusammen?

Geschäftsreisen außerhalb des üblichen Büroumfelds, erfordern einige Maßnahmen, um die Pflichten gegenüber des Arbeitnehmers im Bezug auf Sicherheit zu gerwährleisten. Daher ist die Fürsorgepflicht in diesen Fällen besonders wichtig und die sogenannte Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers tritt ein. 

Das bedeutet zum Beispiel, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, reisende Kollegen genau über eventuelle Gefährdungen und Risiken am Zielort aufzuklären. Gerade bei internationalen Reisen ist dies sehr wichtig.

Wenn es gar in ein Krisengebiet geht, sieht das Gesetz deutlich vor, dass der Arbeitgeber für die Unversehrtheit des Arbeitnehmers zuständig ist. Dazu gehört auch die körperliche Gesundheit, was nach sich ziehen kann, dass der Arbeitgeber besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen muss.

Des Weiteren muss der Arbeitgeber dem Reisenden westlichen Standard ermöglichen, selbst, wenn es über europäische Grenzen hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für eine angemessene medizinische Versorgung, der Schutz des privaten Vermögens des Arbeitnehmers (beispielsweise bei Reisen in Länder mit erhöhte Kriminalität) sowie ein gewisses Haftungsrisiko.

Viele Betriebe entscheiden sich dafür, eine geeignete Reiseversicherung für ihre Kollegen abzuschließen. Somit erfüllen sie ihre Fürsorgepflicht und können dem reisenden Mitarbeiter im Falle eines Falles finanziell unterstützen. Es ist wichtig, dass sowohl Sie als auch alle Mitarbeiter über die Inhalte und Geltungsbereiche dieser Versicherung gut informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten die Ablaufdaten der Versicherung stets im Auge behalten werden.

So behalten Sie am besten den Überblick über die Fürsorgepflicht

Wenn Sie in Ihrem Betrieb die Ansprechperson für die Reisekostenabrechnung oder in einer anderen Form für die Mitarbeiter zuständig sind, sollten Sie sich gut mit der Fürsorgepflicht vertraut machen. Denn dann ist es durchaus möglich, dass Sie viele Fragen und Anliegen zu diesem Thema erreichen.

Überprüfen Sie, ob die Fürsorgepflicht in Ihrer Firma schriftlich festgehalten ist und ob der Text mit dem des Bundesgesetzbuches übereinstimmt. Sobald Sie über die Relevanz der Fürsorgepflicht bei Dienstreisen Bescheid wissen, können Sie den Arbeitgeber besser unterstützen. Wenn beispielsweise gesundheitsbedingte Kosten auf der Dienstreise anfallen, können Sie leicht bestimmen, ob diese unter den Geltungsbereich der Fürsorgepflicht fallen oder nicht.

Das leibliche und seelische Wohlergehen der Mitarbeiter steht dabei stets im Vordergrund. Das bedeutet, dass wichtige Medikamente oder andere Ausgaben, wie etwa für ein Moskitonetz in malariagefährdeten Gegenden, natürlich unter die Fürsorgepflicht fallen. Luxusgegenstände wie Sonnenbrillen oder Kissen können in diesem Rahmen nicht erstattet werden.

Nicht nur Sie selbst, sondern auch die Mitarbeiter sowie der Arbeitgeber sollten stets einen Überblick über ihre Rechte und die Fürsorgepflicht behalten. Kontrollieren Sie den Gesetzestext von Zeit zu Zeit, um zu sehen, ob sich Änderungen ergeben haben.

Tipp: Richten Sie sich einen Google Alert mit News zum Thema Fürsorgepflicht ein, um direkt per E-Mail informiert zu werden, wenn es neue Artikel gibt.

Es empfiehlt sich, die Inhalte der Fürsorgepflicht regelmäßig an die Arbeitnehmer zu kommunizieren, um für ausreichend Kontakt zu sorgen. Somit ersparen Sie sich selbst ein wenig Arbeit, denn es werden weniger Nachfragen bei Ihnen ankommen.

Informieren Sie Kolleginnen und Kollegen vor der Dienstreise über die Fürsorgepflicht und die eventuell auftretenden Gefahren und Risiken vor Ort. Sie können Ihren Kollegen sehr behilflich sein, indem Sie einen kleinen Merkzettel vorbereiten. Dies empfiehlt sich gerade für Dienstreiseziele, die in Ihrem Betrieb besonders beliebt sind und häufig besucht werden.

So unterstützen Sie Kollegen dabei, die Fürsorge des Arbeitgebers zu erhalten

In manchen Betrieben wird die Fürsorgepflicht nicht ausreichend angesprochen, sodass es eventuell wichtig ist, darüber zu informieren. Gerade bei jungen, unerfahrenen Arbeitgebern kann dies sehr hilfreich sein, um keine Verletzung der Fürsorgepflicht zu riskieren.

Informieren Sie sich darüber, ob der Arbeitgeber eine Versicherung für Dienstreisende abgeschlossen hat. Wenn nicht, sollten Sie ihn fragen, in welcher Form er seiner Fürsorgepflicht des Arbeitsverhältnisses nachkommt und wie der dazu anfallende bürokratische Aufwand geregelt wird.

In vielen Fällen wird das Financial Management als Ansprechperson für Dienstreisen dafür zuständig gemacht, gemäß der Fürsorgepflicht anfallende Kosten zu bearbeiten. Ist eine Versicherung vorhanden, läuft das recht unkompliziert ab, aber anderenfalls können richtiggehende Streits entbrennen. Klare Regelungen und regelmäßige, detaillierte Information sind daher wichtig.

Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse sowie im Interesse der Belegschaft sicher, dass jeder über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers informiert ist. Dies können Sie über informierende E-Mails, einen Aushang, das Versenden von Briefen oder durch die Organisation einer kleinen Veranstaltung zum Thema erreichen.

Versuchen Sie, den Gesetzestext aufzulockern, indem Sie mit den Mitarbeitern sowie Ihrem Arbeitgeber verschiedene Situationen und Szenarien besprechen. So wird schnell eindeutig, wann die Fürsorgepflicht eintritt und wann nicht.

Zudem haben gemeinsame Veranstaltungen den Vorteil, dass die psychische Fürsorgepflicht erleichtert wird, da der Zusammenhalt des Teams sich stärkt. Somit nehmen Sie dem Arbeitgeber einen Teil seiner Fürsorgepflicht ab – er wird es Ihnen danken, und die Kollegen ebenfalls!

Alle Geschäftsreisen online buchen

Buchen Sie mit dem Komfort von Hotelportalen alle Reiseleistungen über ein System und machen Sie es sich einfacher!

 

Zurück