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Flugticket: To Do's bei einer Namensänderung

Fehler passieren uns allen und es kann immer zu unvorhergesehenen Änderungen kommen - doch wie geht man bei einer Namensänderung am besten vor?

Was passiert, wenn eine Namensänderung bei einem gebuchten Flugticket notwendig wird?

Dieser Artikel informiert über Möglichkeiten und Ablauf von nachträglichen Namensänderungen auf Flugtickets.

Erste Schritte bei Namensänderung eines Flugtickets

Als erstes und am besten wendet man sich sofort an den Aussteller des Flugtickets oder bei einer Internetbuchung an die Fluggesellschaft.
Bei einem Rechtschreibfehler wird die Korrektur in den allermeisten Fällen sehr kulant gehandhabt. Aber das ist in jedem Fall eine Entscheidung der Fluggesellschaft.
Ist der Fehler z.B. passiert

- durch einen falschen Buchstaben im Namen

- ist ein Doppelname verdreht worden

- wurde ein falscher Vorname eingesetzt


dann erheben die Fluggesellschaften in der Regel lediglich eine Bearbeitungsgebühr, die aber stark schwanken kann zwischen 20 EUR und 60 EUR pro Änderung.
Einige Fluggesellschaften - z.B. die Aeroflot - erlauben bis zu 4 falsche Buchstaben im Namen, ohne dass ein Flugticket umgeschrieben werden muss.
Dabei ist es aber sehr wichtig zu beachten, in welches Land man fliegen möchte. Ist z.B. ein Visum erforderlich, so sind die Einreisebehörden z.B. bei USA, Indien, oder China sehr streng in der Handhabung. Da muss der Name im Flugticket in der Schreibweise exakt mit der Schreibweise im Reisepass übereinstimmen und bei einem Rechtschreibfehler ist dann oft ein neues Flugticket auszustellen und dabei fallen die Kosten erheblich höher aus bis hin zu Stornierung des Fluges und Neubuchung. Wobei die Neubuchung dann auch nach dem gültigen Flugtarif zum Zeitpunkt der Neubuchung berechnet wird zusätzlich zu den anfallenden Stornokosten für das ursprüngliche Flugticket.

Namensänderung beim Flugticket

Muss der Name im Flugticket komplett geändert werden, z.B.

- Namensänderung durch Heirat und das wurde bei Buchung nicht beachtet


Für diesen Fall gibt es inzwischen ein aktuelles Urteil des Landgerichtes München AZ: 12 O 5413/13. Das besagt, dass Reisende noch bis zum Reiseantritt ihren Namen korrigieren dürfen, bzw. eine Ersatzperson bestimmen dürfen. Das Gericht untersagt damit einem Reiseveranstalter möglicherweise bis zum 100 % der Kosten bei einer Namensänderung zu erheben gleichgültig ob die Namensänderung auf dem Flugticket durch einen Rechtschreibfehler oder durch die Stellung einer Ersatzperson notwendig geworden ist.
Doch Achtung: das kann nur für Pauschalreisen gelten. Bei der Buchung eines Linienfluges - auch wenn es sich dabei um einen Charterflug oder eine Billigfluglinie handelt - gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, die je nach gebuchtem Flugtarif erheblich von dem genannten Urteil abweichen können. Und auch hier gelten in jedem Fall auch die Einreisebestimmungen des Zielgebietes, die zwingend die genauer Übereinstimmung des Namens im Flugticket mit den Ausweispapieren des Reisenden vorschreiben und zum Teil auch keine Rechtschreibfehler tolerieren.

Flugticket - Umbuchung auf eine Ersatzperson

Anders als bei einer Namensänderung durch Rechtschreibfehler wird die Stellung einer Ersatzperson für den gebuchten Flug behandelt.
Hier gilt es zu beachten:

  • handelt es sich um eine Pauschalreise
  • handelt es sich um einen Charterflug mit abweichenden Beförderungsbedingungen
  • handelt es sich um einen Linienflug
  • zu welchem Tarif wurde der flug gebucht
  • welches Land soll bereist werden


Reiseveranstalter weisen in ihren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass bei einer Umbuchung auf eine Ersatzperson, Kosten bis zu 100 % des Reisepreises entstehen können. Das richtet sich jedoch u.a. danach, wann die Umbuchung und Namensänderung erfolgt und das Landgericht München hat diese Regelung mit seinem Urteil v. 26.September 2013 mit AZ 12 O 5413/13 untersagt. Trotzdem können die Vertragsklauseln zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft nicht eindeutig gewertet werden und der Reisende muss somit mit sehr hohen Kosten rechnen, wenn sich eine Namensänderung ergeben sollte.

Anders stellt sich der Vorgang dar, wenn nur eine Beförderungsleistung direkt bei der Fluggesellschaft gebucht wurde. Hier geben der gebuchte Tarif und die Beförderungsbedingungen eindeutigen Aufschluss über die entstehenden Kosten bei einer Namensänderung. Eine Umbuchung auf einen anderen Namen erfolgt direkt bei der Fluggesellschaft und ist eine Änderung nicht zugelassen, so erfolgt eine Flugstornierung und Neubuchung mit entsprechenden Stornokosten und die Neubuchung wird nach dem tagesaktuellen Tarif zum Zeitpunkt der Neubuchung berechnet..

Lieber zweimal kontrollieren

Daher der Rat, bei Flugbuchungen ganz penibel auf die korrekte Schreibweise des Namens zu achten und sollte es absehbar sein, dass möglicherweise der Flug nicht wie gebucht angetreten werden kann, empfiehlt es sich, einen flexiblen Tarif mit etwas höheren Kosten zu wählen, um ggf. mit geringeren Gebühren umbuchen zu können.

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