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Was ist eine Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale ist ein staatlicher Zuschuss für Aufwendungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Diese Entfernungspauschale Steuer kann über die jährliche Einkommensteuererklärung beim Finanzamt als Kilometerpauschale geltend gemacht werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass pro Werktag nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angerechnet wird. Als jährlicher Höchstbetrag können 4.500 Euro Entfernungspauschale beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem jährlichen Höchstbetrag 4.500 Euro.

Ausnahmen der Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr

Wer einen privaten Pkw, einen Firmen- oder Dienstwagen benutzt und dabei höhere Aufwendungen als diese 4.500 Euro pro Jahr hat, kann diese Aufwendungen beim Finanzamt geltend machen. Hierfür müssen Belege über diese Ausgaben, wie beispielsweise Tankbelege oder auch Fahrscheine, gesammelt und dem Finanzamt vorgelegt werden.

Wer öffentliche Verkehrsmittel benutzt und dabei höhere Kosten als 4.500 Euro pro Jahr hat, kann diese Ausgaben ebenfalls beim Finanzamt geltend machen. Auch hierfür müssen die tatsächlichen Ausgaben nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch Sammeln der Fahrkarten geschehen.

Als dritte Ausnahme kommen Familienfahrten infrage, wenn beispielsweise eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist und hierfür die Kosten dann höher als die 4.500 Euro pro Jahr sind.

Wie kann man eine Entfernungspauschale berechnen, wann lohnt sie sich?

entfernungspauschaleMan berechnet die Entfernungspauschale, indem man die Anzahl der Arbeitstage ohne Urlaubs- und Krankheitstage mit der Anzahl der vollen Kilometer der einfachen Wegstrecke Wohnung zur Arbeitsstätte multipliziert und dieses Ergebnis mit 0,30 Euro pro vollen Kilometer multipliziert.

Bei der Ermittlung der Kilometerpauschale rechnen Finanzämter nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Als gesetzliche Grundlage für die Entfernungspauschale gilt § 9 Abs. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach beträgt die Entfernungspauschale 0,30 Euro pro Kilometer Entfernungsstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte.

Wer ausschließlich die Entfernungspauschale als Erstattungsmöglichkeit nutzt, braucht hierfür keine Belege zu sammeln.

Die Erstattungsregelung durch die Entfernungspauschale gilt seit 2001, nachdem sie die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Kilometerpauschale ersetzt hat.

Für welche Fahrten hat man einen Anspruch auf die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale kann nur für direkte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und auch nur als einfache Wegstrecke für jeden Arbeitstag gewährt werden.

Es dürfen nicht die Krankheits- und Urlaubstage des laufenden Kalenderjahres abgerechnet werden, sondern diese Tage müssen abgezogen werden. Falls Sie hin und wieder Dienstreisen haben und Sie diese von Ihrer Wohnung aus starten, dürfen Sie für diese Dienstreisetage die Entfernungspauschale ebenfalls nicht abrechnen. Dienstreisetage müssen in solchen Fällen abgezogen werden. Ebenso verhält es sich mit den Tagen, an denen die Sie nicht im Unternehmen, sondern im Homeoffice arbeiten. Da für Sie an Tagen im Homeoffice keine Fahrtkosten anfallen, dürfen Sie logischerweise für solche Tage auch keine Entfernungspauschale geltend machen.

Wie viele Fahrten pro Jahr können abgesetzt werden?

Geht man von einer Fünf-Tage-Woche aus und zieht 30 Urlaubstage von den jährlichen Arbeitstagen ab, kommt man auf etwa 220 Fahrten pro Jahr, für welche die Entfernungspauschale in Anspruch genommen werden kann. Diese 220 Fahrten, die ohne Krankheitstage pro Jahr anfallen, werden vom Finanzamt auch anerkannt.

In der Regel ist es natürlich so, dass Sie diese Fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause zweimal pro Tag machen. Es ist vom Gesetzgeber jedoch so festgelegt, dass die Entfernungspauschale nur für die einfache Entfernung von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte gilt.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale Firmenwagen, Fahrrad, eigener Pkw und für öffentliche Verkehrsmittel?

Die Höhe der Entfernungspauschale Firmenwagen von 0,30 Euro pro vollen Kilometer Entfernung ist weder von einem benutzten Firmenwagen noch von einem anderen verwendeten Verkehrsmittel abhängig, sondern wird Ihnen unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel gewährt. Es ist völlig unerheblich, wie Sie zu Ihrer Arbeitsstätte gelangen. Sie wird Ihnen auch dann gewährt, wenn Sie diesen Weg zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

Die Regelung der Entfernungspauschale gilt jedoch nicht für Flüge.

Welche Verkehrsverbindung ist für die Festlegung der Entfernungspauschale maßgebend?

In der Regel ist für die Entfernungspauschale immer die kürzeste Verkehrsverbindung von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte entscheidend. Es kann jedoch auch in speziellen Einzelfällen so sein, dass für Sie eine andere als die kürzeste Verkehrsverbindung zeit- und ablaufmäßig günstiger ist. Wenn dies für Sie zutrifft und Sie aus zeitlichen Gründen immer einen längeren als den kürzesten Weg benutzen, weil Sie dann schneller und pünktlicher zu Ihrer Arbeitsstätte gelangen, können Sie diese längere Verkehrsverbindung für Ihre Entfernungspauschale ansetzen.

Berechnung der Pendlerpauschale bei mehreren Tätigkeitsstätten

Wenn Sie für Ihren Arbeitgeber an verschiedenen Orten tätig sind, sollte von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitsort als "erste Tätigkeitsstätte" deklariert werden. Dies wäre dann der Arbeitsort, an welchem Sie überwiegend für Ihren Arbeitgeber tätig sind. Für diese erste Tätigkeitsstätte könnten Sie dann Ihre Pendlerpauschale geltend machen.

Alle anderen Arbeitsorte, welche Sie aufsuchen müssen, könnten Sie dann bei Ihrem Arbeitgeber als Dienstreise abrechnen.

Definition "erste Tätigkeitsstätte"

reisekostenerstattungDas Finanzamt definiert Ihre erste Tätigkeitsstätte als den Arbeitsort, dem Sie in Form einer betrieblichen Einrichtung Ihres Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet sind. Eine dauerhafte Zuordnung besteht dann, wenn Sie für Ihren Arbeitgeber unbefristet an diesem Ort tätig sind. Dies kann für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses oder für mehr als 48 Monate sein.

Die Voraussetzungen für eine erste Tätigkeitsstätte können auch dann gegeben sein, wenn Sie wenigstens zwei Arbeitstage pro Woche oder wenigsten ein Drittel Ihrer vereinbarten Arbeitszeit an diesem Arbeitsort verbringen. Das zu bewältigende Arbeitsvolumen spielt hierbei jedoch keine Rolle.

So kann beispielsweise ein Polizist im Einsatz- und Streifendienst eingesetzt sein, seine erste Tätigkeitsstätte wäre dann aber seine Dienststelle, welche er regelmäßig zum Dienstbeginn oder zu formalen Schreib- und Aufnahmetätigkeiten aufsucht.

Ähnlich verhält es sich bei Piloten und Flugbegleitern, deren erste Tätigkeitsstätte der Heimatflughafen ihres jeweiligen Arbeitgebers ist.

Als weiteres Beispiel wären hier Lokführer und Zugbegleiter zu nennen. Ihre erste Tätigkeitsstätte könnte ein Betriebsgelände, ein großräumig erschlossenes Gebiet oder ein Bahnhof sein.

In der Regel ist in allen Fällen vom jeweiligen Arbeitgeber im Arbeitsvertrag jeweils ein Ort als Arbeitsort festgelegt. Dieser im Arbeitsvertrag stehende Arbeitsort ist dann die jeweilige erste Tätigkeitsstätte.

Kilometergeld berechnen bei mehreren Wohnungen

Wenn Sie mehr als eine Wohnung haben und Sie das Kilometergeld berechnen wollen von der Wohnung, welche am weitesten von Ihrer Arbeitsstätte entfernt ist, muss diese Wohnung auch zugleich den Lebensmittelpunkt darstellen. Es genügt dann nicht, dass diese vom Arbeitsort weiter entfernt liegende Wohnung nur hin und wieder mal aufgesucht wird.

Wenn Kinder ihre eigene Wohnung haben, die Entfernungspauschale jedoch von ihrem ehemaligen Kinderzimmer bei ihren Eltern nutzen wollen, weil dieses vielleicht etwas weiter von ihrer Arbeitsstätte entfernt ist, so ist dies nur möglich, wenn sie sich an den Kosten für Miete, Lebenshaltungskosten, Lebensmittel mit mindestens 10 % beteiligen.

Entfernungspauschale berechnen bei doppelter Haushaltsführung

Wenn bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist, können Sie beim Finanzamt Aufwendungen für Familienheimfahrten über die Entfernungspauschale geltend machen. Dies hat bei einer doppelten Haushaltsführung für Sie noch den Vorteil, dass dann für diese Familienheimfahrten die jährliche Höchstgrenze von 4.500 Euro nicht eingehalten werden muss.

Wenn jedoch Ihr Arbeitgeber Sie hinsichtlich Ihrer Familienheimfahrten bereits finanziell unterstützt, beispielsweise durch Zahlung von steuerfreien Leistungen, müssen Sie diese gewährten Zulagen angeben. Das Finanzamt wird dann die Kilometerpauschale rechnen und die von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Leistungen mit einbeziehen.

Wie wirkt sich ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus?

Als Pendler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bereits im laufenden Kalenderjahr weniger Lohnsteuer zahlen müssen. Um diesen Vorteil in Anspruch nehmen zu können, müssen bei Ihnen jedoch die Werbungskosten über 1.600 Euro pro Jahr betragen. Als alternative Voraussetzung hierfür können hier auch andere abzugsfähige Beträge, welche beispielsweise Sonderausgaben darstellen, herangezogen werden. Diese Sonderausgaben müssen dann mindestens 600 Euro pro Jahr betragen.

Wie wirkt sich die Kilometerpauschale bei Verwendung von mehreren Verkehrsmitteln aus?

Im praktischen Leben ist es oft für viele Pendler günstiger, wirtschaftlicher und manchmal auch unumgänglich, wenn sie auf dem Weg von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte mehrere Verkehrsmittel benutzen, beispielsweise privater Pkw, Bus oder Bahn. Wenn dies auch für Sie zutrifft, ist zunächst einmal auch hier die kürzeste Verkehrsverbindung das entscheidende Kriterium. Danach ermitteln Sie die einzelnen Kosten für jedes Verkehrsmittel, das Sie verwendet haben. In einem solchen Mischfall bei Verwendung von mehreren Verkehrsmitteln wirkt sich für Sie positiv aus, dass der addierte Endbetrag auch über 4.500 Euro pro Jahr liegen kann.

Beispielrechnung, Kilometergeld berechnen bei Verwendung von mehreren Verkehrsmitteln

Ein Pendler hat eine Gesamtwegstrecke von 120 km von seiner Wohnung bis zu seiner Arbeitsstätte täglich zu fahren und hat diese Strecke an 220 Arbeitstagen im abgelaufenen Jahr zurückgelegt. Er ist davon 15 km mit dem Auto zum Bahnhof gefahren und die restlichen 105 km mit dem Zug. Für die Zugverbindung benutzt er eine Bahncard 100, 2. Klasse und hat für diese 4.380 Euro bezahlt.

Kosten für die Autofahrt:

220 * 15 km * 0,30 Euro = 990 Euro

 

Kosten für die Zugfahrt:

220 * 105 km * 0,30 Euro = 6.930 Euro (Es gilt hier jedoch der jährliche Höchstbetrag von 4.500 Euro.)

 

Autofahrt und Bahnfahrt werden addiert.

990 Euro + 4.500 Euro = 5.440 Euro

 

Der Pendler kann diese gesamten Fahrtkosten von 5.440 Euro als Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzamt würde in diesem Fall den vollen Betrag von 5.440 Euro als Entfernungspauschale anerkennen und dem Pendler erstatten.

Fazit

Die Entfernungspauschale ist für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und auch für Unternehmer eine willkommene Möglichkeit, um anfallende Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszugleichen. Die Möglichkeit zur Geltendmachung besteht zum einen durch die jährliche Einkommensteuererklärung rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr. Zum anderen kann beim Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden.

Positiv wirkt sich für Pendler noch die Wahlmöglichkeit aus, bei nachweislich höheren Aufwendungen, als es der Entfernungspauschale entspricht, die tatsächlich entstandenen höheren Kosten außerhalb der Entfernungspauschale geltend zu machen.

Durch die großzügige Handhabung der Entfernungspauschale steuern die Finanzämter so jedem Pendler, ob nun abhängig beschäftigt oder selbstständig entstandene Fahrtkosten zurück.

Wie genau erfolgt die Berechnung der Entfernungspauschale?

Um die individuelle Pendlerpauschale zu berechnen, muss man erstmal die Zahl der Arbeitstage des Kalenderjahres mit den Kilometern einer einfachen Fahrt vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte multiplizieren. Das Ergebnis muss dann mit 30 multipliziert werden. Mit dem Endergebnis haben Sie dann Ihre persönliche Pendlerpauschale.

Wie ist die Höhe der Entfernungspauschale?

Für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle beträgt die Entfernungspauschale 0,30 € pro Kilometer. Relevant sind hier also nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) sondern die Entfernungskilometer. Diese Kilometerzahl muss auf volle Kilometer abgerundet werden.

Kann man Hin- und Rückfahrten von der Steuer absetzen?

Sie können im Grunde nur die einfache Strecke geltend machen, jedoch mit Belegen unbegrenzt. Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel: Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können ihre Hin- und Rückfahrt geltend machen.

Wie ist die Höhe der Entfernungspauschale 2020?

In den Veranlagungszeiträumen 2021 - 2026 (befristeter Übergangszeitraum) gilt auf der Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle ab dem 21. Kilometer ein um 5 Cent erhöhter Abgeltungsbetrag in Höhe von 0,35 EUR pro Kilometer. Auf den ersten 20 Kilometern gilt der reguläre Abzug von 0,30 EUR je Kilometer.

Einfacher Weg zur Arbeit – Was bedeutet das eigentlich genau?

Klar, Sie fahren täglich zweimal die Strecke zwischen ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte, in diesem Sinne Hin- und Rückweg. Doch gemeint ist die einfache Entfernungsstrecke.

Was ist zu beachten beim Angeben der Fahrtkosten in der Steuererklärung?

Das Eintragen der Fahrtkosten geschieht über die Anlage N in Zeile 31 bis 39. Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrtkosten zum Bereich der sogenannten Werbungskosten gehören. Wenn Sie mit dem Auto fahren, können Sie in der Steuererklärung 30 Cent pro Kilometer absetzen.

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